DSG-EKD: Neue Formularvorlage Datengeheimnis in PMS

25. Mai 2018

Mit Inkrafttreten des neuen DSG-EKD zum 24.05.2018 sind neue Muster für die Verpflichtung der Mitarbeitenden auf den Datenschutz (Verpflichtungserklärung) zu verwenden. Diese ersetzen das bisher durch Verwaltungsanordnung vom 17.04.2003 (Kirchl. Amtsbl. S. 46) veröffentlichte Muster. Die Muster können auch von der Homepage der Landeskirche heruntergeladen werden unter: www.datenschutz.landeskirche-hannovers.de.
Ab dem 24.05.2018sollen nur noch diese neuen Muster verwendet werden.
Bei den Verpflichtungserklärungen zum Datenschutz soll künftig danach unterschieden werden, ob es sich um beruflich oder ehrenamtlich Mitarbeitende handelt. Die Unterscheidung ist dadurch begründet, dass ehrenamtlich Mitarbeitende keinen Dienstpflichten unterliegen wie berufliche Mitarbeitende. Diese Unterscheidung ist im bisherigen Muster der Verpflichtungserklärung nicht berücksichtigt und nunmehr berichtigt worden.

Beide neuen Muster stehen ab sofort auch als Dokumentvorlagen in PMS zur Verfügung. Die alten nicht mehr gültigen Vorlagen wurden entfernt.